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16. Bild: Aus Bundesamt für Naturschutz "Leitfaden für den Umgang mit einer konfliktträchtigen Tierart in Deutschland", 2006

Der Wolf - eine der umstrittensten Tierarten Europas. Jahrhunderte lang wurde er in Europa verfolgt, in weiten Teilen Nord- und Mitteleuropas ausgerottet. Erst in den 1960er und 1970er Jahren, als die Bestände vielerorts ihren Tiefpunkt erreicht hatten, wurden ihm in einigen europäischen Ländern Schonzeiten oder auch ganzjähriger Schutz zugestanden. Allmählich begannen sich die Populationen in Italien und Spanien, aber auch in Polen zu erholen. In den letzten 20 Jahren kehrten Wölfe sogar wieder in Gegenden zurück, in denen sie vorher ausgerottet worden waren. Norditalien, Frankreich, die Schweiz, Schweden, Norwegen, Finnland und nun auch Deutschland sind solche neuen, alten Wolfsgebiete.
Mittlerweile ist der Wolf durch die drei folgenden Richtlinien international geschützt:
1. Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES - Convention on International Trade in Endangered Species of the Wild Fauna and Flora), das den Handel mit Wildtieren und Pflanzen kontrolliert.
2. Die Berner Konvention, ein Übereinkommen zur Erhaltung und zum Schutz europäischer wildlebender Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume.
3. Die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG), die europaweit die Ausweisung und Erhaltung von Lebensräumen und Wildtieren regelt und von allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muß.
Dabei kommt es zwangsläufig zu Widersprüchen: so ist beispielsweise uneingeschränkter Wolfschutz kaum mit dem Schutz der durch Almwirtschaft geprägten alpenländischen Kulturlandschaft zu vereinbaren.
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